Volljährig sein
Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um einen Kreditvertrag abzuschliessen. Manche Banken legen zudem ein Höchstalter bei Kreditende fest, oft in Anlehnung an das Pensionsalter.
In der Schweiz wohnen oder arbeiten
Schweizer Staatsangehörige sowie Inhaberinnen und Inhaber einer Bewilligung C oder B können grundsätzlich einen Kredit erhalten. Grenzgängerinnen und Grenzgänger mit Bewilligung G haben bei einigen Banken ebenfalls Zugang, zu besonderen Bedingungen.
Bei Bewilligung B werden die Aufenthaltsdauer in der Schweiz und das Ablaufdatum der Bewilligung berücksichtigt.
Ein regelmässiges Einkommen haben
Ihr Einkommen muss es erlauben, den Kredit zurückzuzahlen und gleichzeitig Ihre laufenden Ausgaben zu decken. Die Banken verlangen in der Regel, dass Sie schon eine gewisse Zeit angestellt sind, ausserhalb der Probezeit.
Keine laufenden Betreibungen haben
Es wird ein Auszug aus dem Betreibungsregister verlangt. Offene Betreibungen oder Verlustscheine führen in der Regel zu einer Ablehnung.
Eine positive Kreditvorgeschichte haben
Die Banken konsultieren die ZEK, die Zentralstelle für Kreditinformation, und die IKO, die Informationsstelle für Konsumkredit. Grössere Zahlungsrückstände oder nicht zurückbezahlte Kredite werden dort eingetragen.
- Mindestalter 18 Jahre
- Schweizer Staatsangehörigkeit oder Bewilligung C, B oder G
- Regelmässiges und belegbares Einkommen
- Keine Betreibungen und keine Verlustscheine
- Kein negativer Eintrag bei der ZEK
